Unsere Fraktion ist auf die Stimmen der Koaltition angewiesen, damit unsere Anträge beschlossen werden können. Das ist oft eine Bürde.
Dennoch bringen wir regelmäßig unsere Anträgen in die Stadtverordnetenversammlung ein. Mit inovativen Ideen und klugen Vorschlägen wollen wir unsere schöne Stadt vorranbringen und die Stadtpolitik zum Wohle aller Fritzlarer gestalten.
Fraktionsvorsitzender Michael Schär
Lückenschluss des Bürgersteigs an der Bushaltestelle Roter Rain in Fahrtrichtung Fritzlar
mit Erweiterung der Bushaltestelle
1) Der Magistrat wird beauftragt, einen Lückenschluss des Bürgersteigs an der
Bußhaltestelle Roter Rain in Fahrtrichtung Fritzlar zwischen dem Ahornweg und dem
Ulmenweg zu prüfen und die Kosten hierfür zu ermitteln.
2) Ebenso bitten wir in diesem Zuge zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Vergrößerung der
benannten Bushaltestelle möglich ist und welche Kosten hiermit für die Stadt verbunden
wären.
Ggfs. ist der zuständige Straßenbaulastträger einzubeziehen und die Notwendigkeit und
Machbarkeit mit diesem zu beiden Punkten bitte abzuklären.
Begründung:
zu 1) Die an die Wohngebiete Roter Rain III und IV angrenzende Bushaltestelle
(Fahrtrichtung Fritzlar) ist derzeit lediglich durch einen Stichweg zwischen den
Wohngebieten fußläufig erreichbar. Dies führt dazu, dass Auswärtige, denen der Anschluss
des Stichwegs an die Wohngebiete unbekannt ist, aber auch Kinder des Wohngebiets, zum
Teil über die vielbefahrende L 3426 laufen. Dies hat schon zu der ein oder anderen
gefährlichen Situation geführt, so dass ein Lückenschluss des Bürgersteigs von der
Bushaltestelle aus gesehen in Richtung Ahornstraße und Ulmenweg sinnvoll und
erforderlich erscheint.
zu 2) Des Weiteren hat die benannte Bushaltestelle ihre Auslastungs- bzw.
Kapazitätsgrenze erreicht. Durch den Ausbau der Wohngebiete Roter Rain III und IV haben
sich sehr viele neue Familien mit kleinen Kindern angesiedelt. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird ersichtlich, dass vor allem morgens teils zwischen 20-30 Kinder mit ihren
Eltern auf den Bus warten und an der vorhandenen Bushaltestelle kaum Platz finden. Vor
allem der Bewegungs- und Spieldrang der Kinder führt teils zu gefährlichen Situationen
gegenüber dem dort fließenden Verkehr. Mindestens eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30)
sollte im Bereich der Bushaltestelle auf der L3426 zwischen Ahornweg und Ulmenweg
deshalb geprüft werden.
Erstellung bzw. Ausweisung eines Radwegs zwischen der Kreuzung Erfurter Ring Richtung
Roter Rain (Beschluss der StaVo vom 11.12.2020, TOP 5.3) sowie zwischen dem
Wohngebiet Roter Rain und Obermöllrich
1) Mit Beschluss vom 11.12.2020, TOP 5.3, wurde der Magistrat auf Antrag der FDP
Fraktion beauftragt, zu prüfen, ob ein Radweg oder ein gemeinsamer Fuß- und Radweg
zwischen der Kreuzung Erfurter Ring Richtung Roter Rain erstellt bzw. ausgewiesen werden
kann.
Auf den Inhalt des Beschlusses und die konkrete Fragen- und Aufgabenstellung wird Bezug
genommen.
Die Anbindung des Wohngebietes „Roter Rain“ an das Radwegenetz der Stadt ist ein
großes Anliegen der dortigen Bewohner sowie auch der Anwohner unserer Stadtteile
Obermöllrich und Cappel und macht auch in der Gesamtschau Sinn.
Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, der Stadtverordnetenversammlung auch
nochmals die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Wohngebietes an
das Radwegenetz über den sog. Exer und die L3214 (Paderborner Ring) mitzuteilen. Noch
heute wird in der Bevölkerung darüber diskutiert, ob nicht eine Verbreiterung der
Fahrbahn der L3214 in Höhe der Bonatistraße bis zur Einfahrt in das Naturgebiet Exer
möglich ist. Wurden diesbezüglich schon einmal Anfragen an den zuständigen
Straßenbaulastträger gestellt? Welche Zuständigkeiten und Möglichkeiten gibt es?
Es wird um Mitteilung gebeten, zu welchem Ergebnis die Prüfungen des Magistrats geführt
haben.
2) Des Weiteren wird um Information gebeten, welche Abklärungen bis heute zur
Errichtung eines Radweges zwischen dem Wohngebiet Roter Rain und dem Stadtteil
Obermöllrich stattgefunden haben?
Das Befahren der öffentlichen Straße mit dem Fahrrad ist im Bereich der stark
aufsteigenden S-Kurve von Obermöllrich kommend zum Wohngebiet hin ein
lebensgefährliches Unterfangen, vor allem, wenn die Straße aufgrund starker Bewachsung
des Fahrbahnrandes nur schlecht einsehbar ist.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich umgehend mit dem zuständigen Straßenbaulastträger für verbesserte Lärmschutzmaßnahmen entlang der A49 im Bereich der Ausfahrten Fritzlar Nord bis Fritzlar Süd, insbesondere für die Stadtteile Werkel, Obermöllrich und das Wohngebiet „Roter Rain“, einzusetzen und im Mindestmaß eine Geschwindigkeitsreduzierung im genannten Bereich auf 100 km/h zu fordern. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2020, Ziff.5.2 der Tagesordnung, zu informieren und diesen, sofern noch nicht erfolgt, ebenso umgehend umzusetzen.
Begründung:
Bereits in der Dezembersitzung 2020 wurde der Magistrat auf Antrag der CDU-Fraktion beauftragt, zu prüfen, inwieweit mit den Nachbarkommunen entlang der A 49 eine gemeinsame Initiative auf Verbesserung des Lärmschutzes auf den Weg gebracht werden kann. Der Beschluss sah vor, für die Beschaffung eines eigenen Lärmmessgerätes ca. 900 Euro und die Mitunterstützung eines Rechtsgutachtens ca. 3000 Euro im interkommunalen Verbund mit den Kommunen von Baunatal bis Borken/Neuental bereitzustellen und ein solches zu beauftragen. Bis heute wurden die Ergebnisse dieses Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung nicht bekannt geben. Der Ausbau der A49 und der Lückenschluss bis zur A5 schreiten indes voran. Dies hat gesteigerte Lärmbelastungen für unser Stadtgebiet, insbesondere für die Bewohner der Stadtteile Werkel, Obermöllrich und das Wohngebiet „Roter Rain“, zur Folge, so dass im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu handeln ist. Der Magistrat möge seine Anstrengungen deshalb bitte innerhalb der gemeinsamen Initiative „Lärmschutz A49“ mit den Nachkommunen intensivieren und sich insbesondere für verbesserte Lärmschutzmaßnahmen für unser Stadtgebiet einsetzen. Im Mindestmaß soll hierbei eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der A49 von Fritzlar Nord bis Fritzlar Süd auf 100 km/h gefordert werden. Eine solche Maßnahme ist zur Verringerung von Lärmbelastungen effektiv und ohne große Kosten und Mühen einfach und schnell umsetzbar. Über die Ergebnisse ist die Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur ersten Sitzung im neuen Jahr zu informieren.
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen: Für die Erhebung der Grundsteuer A und B werden gemäß § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahrs 2025 die folgenden Hebesätze festgesetzt:
Begründung:
Im nächsten Jahr greift bei der Grundsteuer ein neues Berechnungsmodell. Das liegt an der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Neubewertung der Flächen, da die bisher geltenden Einheitswerte nicht mehr zeitgemäß waren. Weil es am Ende die Kommunen sind, die mit den Hebesätzen über die Höhe der Steuerzahlungen entscheiden, hat das Hessische Finanzministerium Empfehlungen für die Kommunen vorgelegt. Demnach werden für die Stadt Fritzlar die im Antrag formulierten Werte empfohlen. Wir wollen mit diesem Beschluss sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger von Fritzlar in der Summe nicht mehr belastet werden als vor der Grundsteuerreform. Durch die oben genannten Hebesätze wird das sichergestellt. Gleichzeitig wird mit diesem Beschluss gewährleistet, dass es für den Haushalt der Stadt Fritzlar aufkommensneutral geschieht. Da die Stadt Fritzlar mit dem Doppelhaushalts 2024/2025 bereits über eine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2025 verfügt, ist dieser Beschluss erforderlich. Gemäß § 25 Abs. 2 GrStG enden die alten Hebesätze zum 31.12.2024.
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen: CDU-Fraktion und FDP im Stadtparlament der Dom- und Kaiserstadt Fritzlar Fritzlar, . September 2024 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und gegebenenfalls wo sogenannte Pfandringe im Bereich von Müllbehältnissen im öffentlichen Raum angebracht werden können. Getreu dem Motto „Pfand gehört daneben“ sollen entsprechende Pfandringe direkt im Bereich der öffentlichen Müllbehältnisse installiert werden. Wünschenswert wäre der Einsatz von Pfandringen vor allem im Bereich der historischen Altstadt, der Parkplätze sowie der Stadthalle.
Begründung:
Besonders bei größeren Veranstaltungen gehören auch in Fritzlar mittlerweile Pfandsammler zum Stadtbild. Dabei verdienen sich die Flaschensammler nicht nur etwas hinzu, sondern sie unterstützen auch das Pfandsystem, indem Dosen und Flaschen dem Recycling und der Wiederverwendung zugeführt werden. Wer jedoch am Wochenende unterwegs ist oder an Veranstaltungen in der Stadt teilnimmt, weiß, dass die richtige Entsorgung oftmals lästig ist. Flaschen und Dosen landen im Mülleimer oder werden achtlos ins Gebüsch geworfen oder an den Wegesrand gestellt, was der Wiederverwertung nicht zuträglich ist. Daher bitten wir die Verwaltung zur Anschaffung und Installation von Pfandringen an Mülleimern und an geeigneten Stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieser Maßnahme aus Mitteln des laufenden Betriebs erfolgen kann.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass auf Grund des dringenden Bedarfs von Wohnraum in der Kernstadt, ein Bebauungsplan für eine Wohnbebauung - ausschließlich für Einfamilienhäuser - zunächst für das städtische Flurstück, UNTER DEN BERGEN , Flur 80/10, (nördlich der König-Heinrich-Schule) aufgestellt wird.
Begründung:
Mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 wurden inner-städtische Siedlungserweiterungen vorgeschlagen. Hierbei soll der Erschließung von Baulücken und innerstädtischen Flächen vor der Erschließung in den Außengebieten Vorrang eingeräumt werden. Um den dringenden Bedarf an Wohnraum für Familien zu decken, soll im ersten Schritt, das o.g. Flurstück, welches sich im Besitz der Stadt befindet, beplant werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Optionsflächen zu prüfen und mit Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten.
In den Stadtteilen sind bereits weitere Flächen zur Bebauung vorgesehen oder es bestehen private Initiativen.
Der Magistrat wird gebeten, in der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024 zu berichten,
wo im Bereich der Stadt Fritzlar mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz der
Konsum von Cannabis verboten ist.
Gemäß § 5 Abs. 2 KCanG gibt es definierte Verbortszonen. Ist seitens der Stadt beabsichtigt, durch
Veröffentlichung bzw. das Anbringen von Hinweisschildern auf entsprechende Verbotszonen
hinzuweisen?
Ist darüber hinaus seitens des Magistrats beabsichtigt, entsprechende weitere Schutzräume z.B.
auch mit Blick auf das touristische Bild der Stadt auszuweisen?
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger Fritzlars und aller Stadtteile schätzen vor allem die vielfältige Natur in und um unsere Stadt herum. Hervorzuheben sind hier sicher die Ederauen und Ederwiesen, der Fritzlarer Stadtwald und das Oberste Holz. Aber auch die Grünflächen in und um die Stadtteile herum, die zentralen städtischen Einrichtungen wie die Multifunktionshäuser/Dorfgemeinschaftshäuser, die Stadthalle, der Hardehäuser Hof oder die Altstadt haben eine besondere Anziehungskraft und Bedeutung. Insbesondere diese Teile von Fritzlar und der Stadtteile müllfrei und sauber zu halten, bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Stück Lebensqualität. Die Aktion „Sauberhaftes Fritzlar“ bzw. „Fritzlar putzt sich raus“ soll allen Nutzergruppen das Bewusstsein für eine saubere Landschaft und ein sauberes Stadtgebiet schärfen. In vielen Stadtteilen werden ähnliche Aktionen bereits durch die Ortsbeiräte und Dorfgemeinschaften organisiert und seit vielen Jahren durchgeführt. Dieses gemeinschaftliche Engagement, das in den Stadtteilen lobenswert funktioniert kann, und soll der gesamten Stadtgemeinschaft Vorbild und Ansporn sein. Darüber hinaus veranstaltet die „Sauberhaftes Hessen e.V.“ jährlich Aktionstage unter verschiedenen Mottos, bspw. den „Sauberhaften Kindertag“ oder den „Sauberhaften Schulweg“. Umfangreiches Informationsmaterial, Checklisten, rechtliche Hinweise etc. stehen auf der Internetseite https://sauberhaftes-hessen.de bereit. Initiiert wurde die Aktion „Sauberhaftes Hessen“ im Jahr 2002 vom Hessischen Umweltministerium. 2008 wurde der Förderverein „Sauberhaftes Hessen e.V.“ gegründet, in dem sich vor allem Kommunen zusammenschließen, um noch aktiver an der Ausgestaltung von „Sauberhaftes Hessen“ mitwirken zu können. Mitglieder sind vor allem Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und Mittelhessen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro jährlich. Kommunen, die Mitglied sind, können einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.
Der Magistrat wird beauftragt, mögliche Standorte für die Einrichtung von Mitfahrbänken in der Kernstadt und den Stadtteilen zu prüfen und Konzept zur Einrichtung dieser zu erstellen. Die Ortsbeiräte sind anzuhören, und wo bereits vorhanden, bestehende Planungen in dieses städtische Konzept einzubeziehen.
Begründung:
Mitfahrbänke können als Ergänzung bestehender ÖPNV-Angebote eine Verbesserung des persönlichen Verkehrs vor allem auf den Stadtteilen bewirken. Mitfahrbänke sind im öffentlichen Raum aufgestellte Bänke, auf denen Personen, die ein bestimmtes Ziel erreichen wollen, Platz nehmen und auf einen Autofahrer warten, der sie mitnimmt. Daher profitieren Menschen von Mitfahrbänken,
Der Magistrat wird beauftragt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen im Bereich der Stadt Fritzlar zu prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Planung, Umwelt, Soziales und Kultur zu berichten. Dabei sollen u.a. folgende Aspekte/Fragen berücksichtigt werden:
Begründung:
Zum weiteren Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stehen in Fritzlar neben privaten und städtischen Dachflächen auch zahlreiche große Parkplatzflächen zur Verfügung, die zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gut geeignet sind. Vorstellbar ist z.B. die Errichtung von nachführbaren Mastanlagen oder unterfahrbaren Solardächern. Neben der Erzeugung von Strom wird so gleichzeitig mittels Beschattung auch eine übermäßige Erwärmung der Oberfläche reduziert. Städtisches Handeln, begleitet durch Beratung, Ansprache und mögliche Förderung animiert im Idealfall auch die Eigentümer von Parkplatzflächen der Verbrauchermärkte, des Einzelhandels oder angesiedelter Institutionen, selbst Anlagen zu errichten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den vom 12. Mai 2022 unter TOP 4.1 (B 450 – Erneuerung der OD Fritzlar und der Straße „Allee“) gefassten Beschluss aufzuheben und den gestellten Förderantrag bei Hessen Mobil zurückzuziehen. Die weiteren Planungen zur notwendigen Sanierung der Allee sind durch die Stadtverordnetenversammlung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Fritzlars zu beraten.
Begründung:
Die öffentliche Diskussion sowie die rund 2.000 durch Fritzlarer Bürgerinnen und Bürger gesammelten Unterschriften zeigen, dass es große Bedenken gegen die vorgesehene Planung zur Sanierung bzw. Umgestaltung der Allee gibt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Errichtung eines Disc Golf-Parcours als zukünftiges Freizeitangebot für alle Altersgruppen. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Flächen jeweils für eine 9-Loch- sowie 18-Loch-Anlage, vor allem unter Berücksichtigung der Ortsteile, zu suchen. Eine geeignete Fläche könnte das Flurstück 15/1 Gemarkung Fritzlar-Züschen in direkter Angrenzung an die bestehende Minigolf-Anlage sein. Diesbezüglich bitten wir um die Einbeziehung der Ortsbeiräte der Fritzlarer Stadtteile in die mögliche Umsetzung sowie die Findung geeigneter Flächen.
Begründung:
Fritzlar bietet mit seiner Landschaft vielfältige Anreize, sich zu bewegen und die natürlichen Gegebenheiten entsprechend auszunutzen. Ziel sollte es sein, möglichst ohne Eingriffe in die Landschaft ein Freizeitangebot für alle Altersgruppen zu ermöglichen. Daher beantragen wir die Schaffung eines Disc-Golf-Parcours. Zur Beschreibung dieser Sportart verweisen wir nachstehend auf die Erläuterungen auf der Homepage: Deutscher Frisbeesport-Verband e.V. (www.discgolf.de). Hierzu wird ausgeführt: „Was ist Disc Golf? …ist eine junge Sportart, die in den 70er Jahren in den USA entwickelt wurde. 1979/80 bildeten sich in Deutschland erste Disc Golf-Gruppen. Ziel beim Disc Golf ist, einen Kurs von meist 18 Bahnen mit möglichst wenigen Würfen zu absolvieren. Von einer festgelegten Abwurfzone aus wirft der Spieler die Scheibe in Richtung eines Fangkorbs aus Metall. Der Spieler markiert die Stelle, wo die Scheibe gelandet ist, und spielt von dort aus weiter. Die Bahn ist zu Ende gespielt, wenn die Scheibe im Fangkorb versenkt wurde. Die Länge der Bahnen beträgt, je nach Parcours und Schwierigkeitsgrad, zwischen 40 und 250 Metern. Disc Golf wird nach ähnlichen Regeln wie Golf gespielt. Disc Golf ist ein Sport für jede Generation, vom Grundschulkind bis ins hohe Seniorenalter. Entspannte Bewegung in der freien Natur, Spielspaß vom ersten Augenblick an und das soziale Miteinander machen Disc Golf zu einem Spitzen-Erlebnis für Familien und Gruppen. Disc Golf steht für Werte wie Fairness, Achtung und Respekt, höflicher Umgang miteinander und gegenseitige Unterstützung. Was die Anschaffungskosten betrifft, punktet Disc Golf gegenüber anderen Sportarten. Eine Grundausstattung mit drei Scheiben ist bereits für 25 bis 30 Euro zu haben. Da sich Disc Golf-Kurse der Natur und dem Gelände anpassen und nahezu keine Eingriffe in die Landschaft nötig sind, erfüllt die Sportart selbst höchste Ansprüche an den Landschaftsschutz und einen schonenden Umgang mit der Natur.“ Ein entsprechender Zielkorb kostet je nach Anspruch und Bedürfnis zwischen 80 bis 550 Euro. Diese sind einfach zu installieren und können schnell und kurzfristig wieder abgebaut werden. Zur Bestimmung der Quadratmeterzahlen ist es wichtig drei Dinge zu berücksichtigen: 1. Das Gelände kann bewachsen, hügelig und mit Seen bzw. Gebäuden teilweise beschaffen sein. 2. Es muss kein zusammenhängedes Gelände sein – Wege oder Bäche können durchaus kreuzen. 3. Das Gelände bleibt auch andersweitig nutzbar – z.B. Parkanlagen oder gar Landwirtschaft. Ein „Mini Parcours“ lässt sich bereits auf 7.000 m2 realisieren. Die folgenden Orientierungswerte sind anzunehmen: 6er Parcours = ca. 15.000 m2; 9er Parcours = ca. 20.000 m2; 12er Parcours = ca. 30.000 m2; 18er Parcours = ca. 60.000 m2. In Deutschland sind derzeit rund 90 Disc Golf-Anlagen fest installiert – und es kommen mehr und mehr Anlagen hinzu. Anlagen in der näheren Umgebung von Fritzlar befinden sich in Frielendorf, Schauenburg-Martinhagen, Calden, Korbach und zukünftig in Breuna. Somit könnte dieses bei erfolgreicher Umsetzung für Fritzlar ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Tourismusregion Kellerwald-Edersee bedeuten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung des hessenweiten Projekts „Sicherheitsberater für Senioren“. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Gespräche zur Realisierung dieses Kriminalitätspräventions-Projekts im Bereich der Stadt Fritzlar mit dem Polizeipräsidium Nordhessen und der Polizeidirektion Schwalm-Eder aufzunehmen. Innerhalb der Stadtverwaltung soll überprüft werden, wie eine Geschäftsstelle zur Betreuung dieses ehrenamtlichen Projekts, ggf. im Rahmen des städtischen Seniorenbeirats, eingerichtet werden kann. Es können auch Gespräche mit benachbarten Kommunen geführt werden, mit dem Ziel das Projekt interkommunal umzusetzen.
Begründung:
Mit zunehmender Lebenserfahrung wächst im Alter auch die Angst, Opfer einer Gewalttat, eines Überfalls oder eines Einbruchs zu werden. Aus diesem Grunde solltefür die Stadt das Projekt „Sicherheitsberater für Senioren“ unter dem Motto: Senioren beraten Senioren „Prävention auf Augenhöhe“ ins Leben gerufen werden. Interessierte Ruheständler werden dabei von der Polizei zu ehrenamtlichen Sicherheitsberatern ausgebildet, die als Multiplikatoren tätig werden, um Senioren über Kriminalität und andere Gefahren aufzuklären. Die Sicherheitsberater sollen Vertrauen bei älteren Mitbürgern aufbauen, deren Ängste abbauen, ihr Sicherheitsgefühl stärken und zur Mitarbeit für die eigene Sicherheit motivieren. Sie kennen altersspezifische Probleme aus eigener Erfahrung und können am besten auf die Besorgnisse und Fragen ihrer Altersgenossen eingehen. Die Polizei vermittelt ihnen mit einem Grundseminar das Fachwissen über Kriminalprävention und über die objektive Kriminalitätslage. Mit alljährlichen Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßigen Informationen über aktuelle Entwicklungen wird dafür gesorgt, dass die Sicherheitsberater immer auf dem neuestem Stand sind. Dieses Kriminalitätspräventionsprojekt gibt es mittlerweile seit 2016 hessenweit, vereinzelt sogar schon beinahe 25 Jahre. Vereinzelt werden auch lokale Banken in die Ausbildung einbezogen, um gerade im Bereich Banksicherheit und Onlinebanking gezielt zu schulen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beitritt zur Edersee-Marketing GmbH gemäß der Konditionen aus dem Magistratsbeschluss zur Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2021.
Begründung:
Die bisherigen Reaktionen von Seiten des Stadtmarketingvereins Fritzlar, der Inhaber Fritzlarer Ferienwohnungen und Hotels sowie des Einzelhandels zeigen, dass die Stadt Fritzlar ein anerkannter und gewünschter Partner in der strategischen Vermarktung der Ederseeregion ist. Mit einer Nichtteilnahme verlässt die Stadt Fritzlar die bestehenden Kooperationen der gemeinsamen Touristischen Marketing-Strukturen im nordhessischen Raum. Darüber hinaus hat sich die Zusammenarbeit mit den weiteren Kommunen im Bereich Kellerwald-Edersee bewährt, arbeitet man doch auch im Naturpark sowie der LEADER-Region eng zusammen. Fritzlar würde sich bei Nichtteilnahme auch in diesen Foren interkommunaler Zusammenarbeit isolieren. Die von der Edersee-Marketing GmbH angebotenen Dienstleistungen wären durch das Stadtmarketing nur mit unverhältnismäßig höheren Kosten zu erbringen und notwendiges Knowhow erst zu schaffen. Die zusätzlichen Aufgaben erfordern auch einen weiteren Personalaufbau beim Stadtmarketingverein. In der verbleibenden Zeit bis zum 01.01.2022 kann der Stadtmarketingverein die fehlenden Internetauftritte und sonstigen Marketingmaßnahmen weder zeitlich noch personell realisieren.
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